Konflikt KVG-SUVA

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Die Bundesverfassung, Arikel 117, Absatz 2, Ziffer7 bestimmt: Leistungserbringer erhalten ihre Vergütungen ausschliesslich von der EKK. Grundsätze: Einheitlichkeit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Hinter dieser Bestimmung steht ein weiterer Gamechanger:

Heute zahlen unsere Kantone mit unserem Steuergeld 55% von dem, was ein Spital für einen stationären Aufenthalt verlangt und – xxxxx bis zur Einführung der EKK – auch bekommt. Ich habe die Selbstkosten des Stadtspital Zürich, dem „Triemli“ rekonstruiert. Selbstkosten Fr. 6xxx.-. Krankenkasse und Spitalfinanzierung zahlten Fr. 24xxx.-.

Sehr viele Prämienverbilligungen, die ebenfalls mit unserem Steuergeld bezahlt werden, entfallen.

Da MEDIFACT dem patientennahen Personal die Dokumentation weitgehend abnimmt, verdoppelt sich praktisch die Zeit für die eigentliche Berufsausübung.

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