Abschaffen – hinter diesem einfachen Wort steckt viel

Machen wir uns nichts vor! Das Abschaffen der bisherigen Krankenkassen wird eine gewaltige Übung.

Allgemein

Bisherige Krankenkassen können zukünftig nur noch Personen versichern, die nach heutigem Verständnis Zusatzversicherte sind. Das heisst: zwischen den nach heutigem Verständnis Allgemein-Versicherte und Zusatzversicherte gibt es einen dicken Trennstrich. Sie haben nichts mehr gemein.

Es gibt die Einheits-KrankenKasse unter dem KVG für den grössten Teil unserer Bevölkerung und es gibt normale (und teurere) private Versicherungsgesellschaften unter dem VVG für diejenigen Personen, die sich „privat“ versichern wollen und die sich den sich hier üblichen Luxus wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung usw. usw. leisten wollen und können.
Jeder in der Schweiz wohnhafte Mensch ist ab Geburt bis zum Tod oder bis zu seiner Auswanderung automatisch Kunde bei der Einheits-Krankenkasse.

Wer damit nicht „zufrieden“ ist, sucht sich eine Versicherungsgesellschaft, die ihn nach seinen Wünschen versichert. Einzige Bedingung: Die Deckung darf nicht weniger umfangreich sein als diese bei der Einheits-Krankenkasse gesetzlich garantiert ist.
Will diese Versicherung ihren Kunden loswerden, genügt eine Mitteilung an die Einheits-Krankenkasse und dessen Zahlungspflicht endet, resp. beginnt am Folgetag pro rata temporis. So ist ein nahtloser Übergang garantiert.

Rückstellungen aus Prämienvermögen

Das eidg. Parlament bestimmt, welchen Teil an (bilanzierten) Rückstellungen an die Einheits-Krankenkasse per Stichtag zu zahlen ist.

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