Gesetzlich geltender Zeittarif

Der Verrechnungslohn für medizinische Leistungen muss gesetzlich verankert werden. Ich weiss: das Eintragen von Zahlen in ein Gesetz ist heikel. In diesem Fall ist es jedoch umumgänglich. Die eingetragenen Löhne sind Mindestlöhne. Diese unterliegen dem vom Bundesamt für Statistik berechneten Lebenskosten-Index.

Grundlage für Haus-Arztleistungen bildet momentan der im Tarmed festgelegte Grundtarif Nr. 00.0010, wo 5 Minuten den Betrag von Fr. 16.75 kosten. Daraus wird der Minutenpreis von Fr. 3.33 berechnet. Eine volle Stunde kostet uns demzufolge 200 Franken. Die Abrechnung an den Patienten erfolgt via MEDIFACT minutengenau. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass jede Minute nur einmal verrechnet werden kann. Ausserdem muss der Patient die Rechnung prüfen und der Einheits-KrankenKasse deren Richtigkeit unterschriftlich oder mit einem Mausklick bestätigen.

Weil für fremdsprachige Patienten jede Arztrechnung, resp. Info in zwei Sprachen ausgedruckt wird, kann der Patient die Angaben nunmehr wirklich echt prüfen.

Wenn der Arzt am Fakturierprogramm des MEDIFACT Rechnungen erstellt, gibt er für einen gewünschten Text eine Nummer ein. Die Einheits-KrankenKasse kann so vollautomatisch prüfen, ob der Arzt eine Leistung verrechnet, die im Katalog enthalten ist. Der Text ist in mehreren Sprachen hinterlegt.

Verrechnet werden kann:
pro Stunde pro Minute für:
0120.0000002.0000000Pflegepersonal und MPA’s etc.
0200.0000003.3300000Haus- und Spitalarzt in seiner Praxis für ambulante Behandlungen
154.8000002.5800000Psychiater FSP
0000000000000000000Rheumatologen  SGR
0000000000000000000Orthopäden
0000000000000000000Chirurgen
0000000000000000000Neurochirurgen

Für die offenen oder noch fehlenden Tarife fehlt mir momentan noch das Fachwissen. Meine Berater und ich werden diese recherchieren und später eintragen.
Hausbesuche: Verrechenbar ist die Zeit ab Praxis bis zum ersten Patienten plus dessen Behandlung. Bei weiteren Patienten die Zeit für die Fahrt plus dessen Behandlung plus Fahrzeit zurück zur Praxis.

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