Preisreduktion, verbunden mit Erpressung

Auszug aus der Vereinbarung zwischen dem STZ (Triemli-Spital) und Herr und Frau Bachmann vom 16. Januar 2019

Original
Ziffer 1
Die Unterzeichnenden, Frau Sylvia Bachmann und Herr Werner Bachmann, Lyrenweg 61, 8047 Zürich, und das STZ erklären sich aus der obigen Fall-Nummer über die Behandlungskosten mit einer Begleichung von Fr. 81.45 seitens der Patientin zu Gunsten des STZ als abschliessend auseinandergesetzt. Die Rechnung wurde bereits von der Krankenkasse beglichen. Die Rückerstattung des Mehrbetrags wird über die Krankenkasse abgewickelt.

Ziffer 2
Vorliegende Vereinbarung erfolgt ohne Präjudiz und rein vergleichsweise. Namentlich wurde die Rechnung vom 13. November 2018 in Höhe von Fr. 532.45 im Einklang mit geltendem Recht resp. den geltenden Tarifen erstellt.

Ziffer 3
Die Unterzeichnenden verpflichten sich, über den Inhalt und die Tatsache des Abschlusses vorliegender Vereinbarung Stillschweigen zu wahren.
Die Unterzeichnenden verpflichten sich, gegenüber Dritten (insbesondere auch gegenüber Medien) dahingehende Äusserungen, dass das STZ unrechtmässige oder überhöhte Rechnungen stelle (oder sinngemässe Äusserungen), zu unterlassen.

Ziffer 4
Bei Widerhandlung gegen Ziffer 3 vorliegender Vereinbarung haben die Unterzeichnenden (solidarisch) dem STZ eine

Konventionalstrafe von 100‘000 Franken

zu entrichten. Die Konventionalstrafe ist unabhängig davon geschuldet, ob dem STZ ein Schaden entstanden ist und tritt kumulativ neben das Erfüllungsinteresse sowie allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche. Eine Entrichtung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung vorliegender Vereinbarung.

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