Apropos: Korrupte Krankenkassen
Lesen Sie hier den neuesten „Graus“ – es ist nur eine kleine Geschichte zwischendurch:
Sie fragen sich vielleicht, warum ich als Initiant dieses Grossangriffes solche Probleme mit dem Gesundheitswesen habe – wobei Sie gleichzeitig von Unkorrektheiten bisher noch nichts verspürten? Vielleicht haben Sie noch gar nie eine Arzt- oder Spitalrechnung gesehen, weil alles hinter Ihrem Rücken abgewickelt wird? Völlig anders wäre es, wenn Sie solche Rechnungen selbst bezahlen müssten und – wie früher – keine Versicherung hätten. Damals waren die Rechnungen noch vernünftig? Ich ahne das, weiss es aber nicht genau. Nur eines ist sicher: Wenn die Arzt/Spitalrechnungen mit normalen Stundensät-zen von 200 Franken abgerechnet würden, wären unsere Prämien höchstens noch einen Fünftel von heute. Ich verlange einen Drittel, aber mit wesentlich bessere Leistungen.
Ich befinde mich in der Causa „Triemli“ mit der ASSURA-Krankenversicherung vor dem Sozialversicherungsgericht in Winterthur. Es geht darum, dass die ASSURA dem Triemli wucherische Rechnungen vergütete und dass ASSURA nicht bereit ist , den wucherischen und unberechtigten – vom KVG jedoch gesetzlich aber vorgeschriebenen – Teil zurückzu-verlangen. PS: Anstelle von Triemli oder Assura könnten praktisch alle Namen von anderen Leistungserbringer stehen – sie sind fast alle gleich!
Die Daten:
Rechnung vom 00.00.00 Fr. 000.00 für 00 Minuten Schluss-Augen-Untersuchung
Rechnung vom 00.00.00 Fr. 000.00 für 00 Minuten Magenspiegelung – Untersuch ob nach der OP alles OK sei plus 50 Minuten Ruhepause nach leichter Teilsedierung.
Kurz gesagt: Das sind Stundenlöhne weit über 1000 Franken– während das KVG lediglich „günstig und effizient“ bewilligt. Weit unter diesem Niveau, nämlich mit bloss 120 Franken pro Stunde werden den Krankenkassen die ebenfalls perfekt ausgebildeten Notfallärzte verrechnet.
Der von Ärzten und Spitäler selbst definierte „Tarmed“ (Arzttarif) bestimmt gemäss der Tarifnummer 00.0010 Kosten von Fr. 16.65 für 5 Minuten = Fr. 200.00 pro Stunde, was meines Erachtens zwar oberste Grenze – aber noch OK ist. Nur für ganz hochkarätige Spezialisten darf wenig mehr verlangt werden. Im KVG findet sich kein Wort „Tarmed“. Das KVG ist „massgebender“ als der von Ärzten ausserhalb vereinbarte Tarif „Tarmed“. Deshalb ist die gesetzliche Vorgabe „günstig und effizient“ vorzuziehen. Stundensätze über 200 Franken sind deshalb als Maxime zu beachten.
Sodann ist dieser „strohdumme“ Tarif zudem diskriminierend. So finde ich auf jeder Rechnung an uns als Zuschlag den Tarif 00.0055 der da heisst:
Spezifische Beratung durch den Facharzt für Grundversorgung bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, pro 5 Min Fr. 16.56. Was hat Arzt-Arbeit mit Alter zu tun?
Nein, diese „gebildeten“ Leute kann ich nicht ernst nehmen. Vom Sozialversicherungsge-richt erwarte ich das, was man landläufig unter „aufräumen“ und „ausmisten“ versteht.
Fortsetzung folgt nach dem Urteil