MEDIFACT erteilt notwendige Fallnummern
Alle Leistungserbringer müssen, um Geld für Ihre Leistungen zu erhalten, bei MEDIFACT eine Fallnummer beziehen. Kommt während einer Behandlungsdauer eine weitere Krankheit dazu, muss MEDIFACT darüber informiert werden. Bei lange andauernden Krankheiten sind Zwischenabschlüsse erlaubt.
Stellt sich heraus, dass der Patient operiert werden muss, wird MEDIFACT darüber informiert. Der Fall wird daraufhin vorläufig abgeschlossen und vergütet. Gleichzeitig zeigt MEDIFACT ihm eine Auswahl von geprüften Chirurgen, von welchen er – mit Genehmigung des Patienten – ein Team auswählen kann.
Im Interesse der Patientengesundheit, der Risikominimierung sowie der Ausbildung von Fachspezialisten darf der Leistungserbringer eine Operation nur dann selbst durchführen, wenn in seinem Team ein Chirurg tätig ist, der denselben Eingriff bereits in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl durchgeführt hat. Im Notfall (weil damit der Ausbildungszweck nicht erfüllt ist) hat er auch die Möglichkeit, einen vom BAG für diese Operationsart lizenzierten Belegarzt beizuziehen, der diesfalls von der EKK honoriert werden kann.
Die Einheits-KrankenKasse verweigert die Vergütung, wenn diese Vorgabe nicht erfüllt ist.
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