Die Teuerung wird eingefordert, respektive vergütet

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Die Jahresteuerung wird niemals zum Trauma. Diese wird Ihnen immer gegen das Jahresende des Folgejahres verlangt. Die Berechnung erfolgt immer auf der Jahresprämie von 12 mal 15. Franken = 1800 Franken.

Bei Leistungserbringern wirkt sie umgekehrt. Die Teuerung wird ihnen – wie bei den Prämienzahler – immer am Ende des Folgejahres vergütet.

Wir machen ein abgesichertes Beispiel:

Lieber ChatGPT, kannst Du mir für meine Leser bitte die vom Bundesamt für Statistik verkündeten Teuerungen (Konsumentenpreise) für die Jahre 2020 2021 2022 2023 2024 und 2025 bekanntgeben? Vielen Dank!

Hier sind die offiziellen durchschnittlichen Jahresteuerungen (Inflation gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise, LIK) gemäss dem Bundesamt für Statistik für die von dir gewünschten Jahre:


Teuerung (Konsumentenpreise, Jahresdurchschnitt)

Jahr Teuerung
2020 −0,7 % (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
2021 +0,6 % (Wikipedia)
2022 +2,8 % (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
2023 +2,1 % (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
2024 +1,1 % (Admin.ch)
2025 +0,2 % (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))

 

Für das Jahr 2020 hatten wir eine Deflation von 0.7%. 2021 wird die gesetzlich garantierte Prämie von Fr. 1800.00 also nicht sinken, obwohl sie rein rechnerisch 0.7%, also Fr. 12.60 zu teuer wäre. Die Fiannzverwaltung der EKK wird auf Ihrem Konto intern eine Gutschrift von Fr. 12.60 verbuchen. Ihnen wird diesfalls keine Rechnung für Teuerung zugehen. Die Prämie bleibt unverändert.

Für das Jahr 2021 hatten wir eine Jahresteuerung von 0.6%. Die Jahresprämie von 1800 Franken würde sie für das Jahr 2022 Fr. 1810.60 betragen. Diesen Teurungsbetrag von Fr. 10.60 belastet die Finanzverwaltung Ihrem Teuerungskonto, dessen Saldo sich mit -Fr. 12.60 + Fr. 10.60 = -Fr. 2.00 zeigt. Auch Ende 2022 wird Ihnen für das Jahr 2021 keine Rechnung für Teuerung zugehen. Die Leistungserbringer erfahren das Umgekehrte – Sie müssen die nicht zahlen, sie bekommen vom ganzen Betrag, der Ihnen von der EKK vergütet wurde, eine „Nachvergütung“

Für das Jahr 2022 hatten wir eine Jahresteuerung von 2.8%. Die Jahresprämie von 1800 Franken würde sie für das Jahr 2023 Fr. 1850.40 betragen. Diesen Teurungsbetrag von Fr. 50.40 belastet die Finanzverwaltung Ihrem Teuerungskonto, dessen Saldo sich mit -Fr. 12.60 + Fr. 10.60 + Fr. 50.40 = Fr. 48.40 zeigt.  Ende 2023 wird für das Jahr 2022 eine Rechnung für Teuerung im Betrag von Fr. 48.40 zugehen. Bei Zahlung, für welche Ihnen eine grosszügige Frist eingeräumt wird, kommt Ihr Konto zum Ausgleich. Die Leistungserbringer erfahren das Umgekehrte – Sie müssen die nicht zahlen, sie bekommen vom ganzen Betrag, der Ihnen von der EKK vergütet wurde, eine „Nachvergütung“

Für das Jahr 2023 hatten wir eine Jahresteuerung von 2.1%. Die Jahresprämie von 1800 Franken würde sie für das Jahr 2024 Fr. 1850.40 betragen. Diesen Teurungsbetrag von Fr. 50.40 belastet die Finanzverwaltung Ihrem Teuerungskonto, dessen Saldo sich mit -Fr. 12.60 + Fr. 10.60 + Fr. 50.40 = Fr. 48.40 zeigt.  Ende 2023 wird für das Jahr 2022 eine Rechnung für Teuerung im Betrag von Fr. 48.40 zugehen. Bei Zahlung, für welche Ihnen eine grosszügige Frist eingeräumt wird, kommt Ihr Konto zum Ausgleich. Die Leistungserbringer erfahren das Umgekehrte – Sie müssen die nicht zahlen, sie bekommen vom ganzen Betrag, der Ihnen von der EKK vergütet wurde, eine „Nachvergütung“.

Für das Jahr 2024 hatten wir eine Jahresteuerung von 1.1%. Die Jahresprämie von 1800 Franken würde sie für das Jahr 2024 Fr. 1819.80 betragen. Diesen Teurungsbetrag von Fr. 19.80 belastet die Finanzverwaltung Ihrem Teuerungskonto, dessen Saldo sich mit Fr. 19.80 zeigt. Ende 2025 wird für das Jahr 2024 eine Rechnung für Teuerung im Betrag von Fr. 19.80 zugehen. Bei Zahlung, für welche Ihnen eine grosszügige Frist eingeräumt wird, kommt Ihr Konto zum Ausgleich. Die Leistungserbringer erfahren das Umgekehrte – Sie müssen die nicht zahlen, sie bekommen vom ganzen Betrag, der Ihnen von der EKK vergütet wurde, eine „Nachvergütung“.

Für das Jahr 2025 hatten wir eine Jahresteuerung von 0.2 %. Die Jahresprämie von 1800 Franken würde sie für das Jahr 2024 Fr. 1803.60 betragen. Diesen Teurungsbetrag von Fr. 3.60 belastet die Finanzverwaltung Ihrem Teuerungskonto, dessen Saldo sich mit Fr. 3.60 zeigt. Ende 2026 wird für das Jahr 2025 eine Rechnung für Teuerung im Betrag von Fr. 3.60 zugehen. Bei Zahlung, für welche Ihnen eine grosszügige Frist eingeräumt wird, kommt Ihr Konto zum Ausgleich. Die Leistungserbringer erfahren das Umgekehrte – Sie müssen die nicht zahlen, sie bekommen vom ganzen Betrag, der Ihnen von der EKK vergütet wurde, eine „Nachvergütung“.

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Lieber ChatGPT, hier ist wieder Werner. Bitte lese obigen Text und sage mir, ob meine Überlegung für Prämienzahler und Leistungserbringer, gerecht ist.

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dfd