Anmeldepflicht bei der Einheits-KrankenKasse
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Vorwort:
10.7.2026 …. Solange Menschen gesund sind, müssen sie bei der Einheitskrankenkasse nicht als Patientinnen oder Patienten erfasst sein. Die Prämienrechnungen werden aufgrund der AHV-Nummer und der dort hinterlegten persönlichen Daten zugestellt. Speziell ist der einmalige Moment nach Annahme der Initiative, wenn die Einheits-KrankenKasse ihren Betrieb aufnimmt. Gleichzeitig laufen alle aktuellen Krankenkassenverträge, auch die Zusatz-Versicherungspolicen aus. Das Gesetz regelt es so, dass niemand aktiv werden muss. Alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz sind automatisch versichert und die Volljährigen erhalten von der Einheits-KrankenKasse rechtzeitig eine mit einem Einzahlungsschein versehene entsprechende Nachricht. Möglicherweise buhlen Versicherungen um Versicherte, denen die selbst die ausgezeichneten Leistungen der Einheits-KrankenKasse nicht genügen
Bei der Einheitskrankenkasse gibt es drei Arten obligatorischer Anmeldungen:
Patientinnen und Patienten:
Alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz, die medizinische Leistungen beanspruchen.
Vergütungserzeugendes Fachpersonal:
Alle Menschen, die an, mit oder für Patientinnen und Patienten tätig sind.
Leistungserbringer:
Alle Firmen, Praxen, Institutionen und Organisationen, die Vergütungen für erbrachte medizinische Leistungen verlangen.
Patientinnen und Patienten – bekommen eine AHV-basierte EKK-Patientennummer
Meistens ist das schon ab der ersten Stunde des Lebens notwendig. Die Anmeldung kann online durch patientennah tätiges Fachpersonal in Anwesenheit der Mutter erfolgen, sobald der vollständige Name des Kindes bekannt ist.
Vergütungserzeugende Fachpersonen bekommen eine GLN oder eine EKK-Personalnummer
Diese Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Leben. Der jeweilige Ausbildungsstand, Weiterbildungen, Bewilligungen und besondere Qualifikationen können laufend durch hochzuladende Dokumente belegt und aktualisiert werden.
Damit wird jederzeit nachvollziehbar, welche Person welche Tätigkeit an- und mit Patienten erbracht hat.
Leistungserbringer – bekommen eine ZSR-Nummer
Leistungserbringer sind immer organisatorische Einheiten, welche Personal beschäftigen oder einsetzen. Das gilt vom selbständigen Hausarzt über Gruppenpraxen und Apotheken bis zu Spitälern.
Für Praxisgruppen, Spitalgruppen und andere Organisationen mit mehreren Standorten gilt:
Jede Örtlichkeit muss separat angemeldet werden.
Damit ist klar ersichtlich, an welchem Standort eine Leistung erbracht wurde, welche Firma oder Institution die Vergütung verlangt und welche vergütungsberechtigte Fachpersonen die konkrete Tätigkeit ausgeführt hat.
Merksatz:
Patientin / Patient = EKK-Patientennummer
Person, die arbeitet = GLN oder EKK-Personalnummer
Firma / Praxis / Spital, das Vergütung verlangt = ZSR-Nummer
Standort = separate Betriebsstätte innerhalb der ZSR-Struktur
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