Leistungserbringer


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Der Initiativtext verwendet den Begriff Leistungserbringer. Gemeint sind alle Personen, Betriebe und Organisationen, die nach Bundesrecht berechtigt sind, medizinische, pflegerische, therapeutische oder damit verbundene Leistungen zulasten der Krankenversicherung zu erbringen.

Dazu gehören heute insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte soweit Leistungen zulasten der Krankenversicherung erbracht werden, Apotheken, Chiropraktik, Hebammen, Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, Neuropsychologie, psychologische Psychotherapie, Podologie, Laboratorien, Spitäler, Geburtshäuser, Pflegeheime, Heilbäder, Transport- und Rettungsunternehmen, Abgabestellen für Mittel und Gegenstände sowie ambulante medizinische Einrichtungen.

Diese Aufzählung dient der Erläuterung und ist nicht abschliessend. Massgebend ist der Begriff Leistungserbringer im Initiativtext sowie die jeweils geltende bundesrechtliche Zulassung.

Die Einheits-KrankenKasse EKK übernimmt diese Leistungen nicht aufgrund beliebiger Rechnungen, sondern nach den Regeln des Initiativtextes über MEDIFACT. Damit werden Leistung, Dokumentation, Wirtschaftlichkeit und Vergütung einheitlich, digital und nachvollziehbar geprüft.


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