Angehörigenpflege
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Auf dieser Seite geht es im Wesentlichen darum, dass das Bundesgericht eine Bezahlung für Angehörigenpflege zugelassen hat. Wie der Blitz schossen „SPITEX“-Betriebe wie Pilze aus dem Boden. Deren Geschäftsmodell: „Wir stellen Angehörige an, die ihre Angehörigen pflegen. Wir zahlen denen einen Stundenlohn und verrechnen deren Krankenkassen das Gleiche mit einem saftigen „Sympathiezuschlag“ – das Doppelte und noch mehr.“
Die Einheits-KrankenKasse wird diesen Zwischenhandel, der schon oft kritisiert wurde, ausschalten, indem sie die Pflegenden direkt bezahlt. Über den genauen Ablauf informieren wir Sie demnächst.
21.1.2026 Meine Frage an ChatGPT:
Guten Morgen, lieber ChatGPT
Ich möchte eine Grundinformation im Zusammenhang mit der Angehörigenpflege. Das Bundesgericht hat durch einen wegweisenden Entscheid gefällt, dass Angehörige, die Angehörige pflegen, dafür Geld bekommen. Was weisst du darüber und was kannst du mir berichten und gibt es irgendwelche Quellen?
Guten Morgen, lieber Werner von der Einheits-KrankenKasse – hier eine übersichtliche, aktuelle Grundinformation zur Angehörigenpflege in der Schweiz, zu den Bundesgerichtsurteilen und zu den Entwicklungen speziell auch für die Betreuung von psychisch kranken Angehörigen:
⚖️ 1. Bundesgericht: Vergütung für pflegende Angehörige, Entscheid zur Grundpflege durch Angehörige:
In der Schweiz hat das Bundesgericht (höchstes Gericht) entschieden, dass Angehörige, die Grundpflege zuhause leisten, grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung durch die Krankenkasse haben, wenn diese Pflege im Rahmen der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht wird. Dies gilt, wenn die Pflege über eine Spitex-Organisation läuft und diese die Angehörigen als Pflegepersonen anstellt bzw. vergütet. (Bundesnachrichten)
Damit gilt: Angehörige können für Grundpflege mit Stundenlohn (typisch ~30-40 Fr.) entlohnt werden, und die Krankenkasse trägt die Kosten bis zu den von der OKP vorgesehenen Sätzen. (Kanton Zürich)
⚖️2. Erweiterung: Psychiatrische Pflege / psychiatrische Grundpflege
Neues Bundesgerichtsurteil für psychisch kranke Angehörige. Ein wegweisender Entscheid vom 8. Mai 2024 (BGer 9C_385/2023) hat Folgendes klargestellt: Auch Angehörige, die zuhause psychisch kranke Familienmitglieder betreuen, haben Anspruch auf eine Vergütung für „psychiatrische Grundpflege“.
Was bedeutet das konkret?
• Bis dahin war unklar, ob nur körperliche Pflege (z. B. Hilfe beim Anziehen, Essen, Waschen) entschädigt wird.
• Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass auch die Betreuung und Pflege von psychisch kranken Menschen – sogar ohne medizinische Ausbildung der betreuenden Angehörigen – unter den Leistungsanspruch der Grundversicherung fällt, wenn diese Pflege als psychiatrische Grundpflege zu qualifizieren ist. (Advokaturgemeinschaft)
Praxisbeispiel aus Medienberichten: Eine Mutter pflegte ihren psychisch erkrankten Sohn zu Hause und konnte nach diesem Urteil eine Vergütung für diesen Betreuungsaufwand einklagen – umgerechnet wären bei sehr vielen Betreuungsstunden z. B. bis zu rund 15 000 Fr. im Monat möglich gewesen (rein auf Stundenbasis gerechnet, je nach Situation und Bedarf). (Blick)
Was ist psychiatrische Grundpflege? Die psychiatrische Grundpflege umfasst nicht nur die klassischen Küchendienst- oder Hygieneaufgaben, sondern auch die Begleitung, Überwachung, emotionale Unterstützung und Betreuung im Alltag, die eine psychisch kranke Person benötigt – z. B. Hilfe beim Strukturieren des Tages, Umgang mit Krisen, Begleitung zu Therapien, Überwachung der Sicherheit usw. Diese Tätigkeiten können von Angehörigen wie „Laien“ erbracht werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind. (Tribunal Fédéral)
⚖️3. Wichtige Einschränkungen / rechtliche Rahmenbedingungen
✅ Nur Grundpflege gemäss OKP gilt:
Die Leistungspflicht der Krankenversicherung deckt nur Grundpflegeleistungen ab, nicht aber medizinische Behandlungen oder pflegerische Maßnahmen, die eine Ausbildung erfordern (z. B. medizinische Behandlungstechniken).
❗ Anstellung und Abrechnung über Spitex oder Anbieter:
Damit Angehörige diese Vergütung tatsächlich erhalten, müssen sie in der Regel über eine anerkannte Spitex-Organisation oder Pflegeagentur angestellt sein bzw. die Leistung dort angemeldet werden. (Bundesnachrichten)
⚖️4. Weitere staatliche Unterstützung
Zusätzlich zu dieser Vergütung gibt es in der Schweiz auch gesetzliche Ansprüche auf bezahlte Arbeitszeit, wenn man sich beruflich um einen Angehörigen kümmert:
• Kurzfristiger bezahlter Pflegeurlaub: Bis zu 10 Tage pro Jahr bei schwerem Krankheitsfall eines Angehörigen. (VISCHER)
• Längerer bezahlter Eltern-/Betreuungsurlaub: Bis zu 14 Wochen für Eltern, die ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind pflegen (bspw. bei schwerer Krankheit/Unfall) – teilweise über die Erwerbsersatzordnung. (Bundesamt für Sozialversicherungen) Diese Arbeitszeit-Regelungen ergänzen den vergüteten Pflegeanspruch über die Krankenversicherung.
⚖️5. Zusammengefasst für dich – was zählt jetzt?
✔ Angehörige können für Grundpflege zuhause bezahlt werden – wenn rechtlich korrekt über die Spitex/angemeldete Pflegeorganisation. (Bundesnachrichten)
✔ Das Bundesgericht hat die Vergütungspflicht der Krankenkasse auch auf psychiatrische Grundpflege durch Angehörige ausgedehnt. (Advokaturgemeinschaft)
✔ Das ist ein bedeutender Präzedenzfall für Menschen, die psychisch kranke Angehörige zu Hause betreuen. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
Quellen & Entscheide zum Nachlesen:
Hier sind die wichtigsten offiziellen Quellen/einschlägigen Entscheide:
Bundesgerichtsurteil 9C_385/2023 – «Entschädigung für psychiatrische Grundpflege»: (Tribunal Fédéral)
Medienbericht – Blick: Urteil und mögliche Vergütungshöhe (Blick)
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