Wer bar zahlt, wird schneller operiert!

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Publiziert 18. November 2025, 16:30 von Fee Anabelle Riebeling Fee Anabelle Riebeling (fee) arbeitet seit 2014 für 20 Minuten. Sie ist stv. Leiterin Wissen, History & Digital und Leiterin des Fachgremiums Faktencheck & Verifikation

Schweiz«Absolut unethisch»: Wer bar zahlt, wird schneller operiert

Obwohl die Grundversicherung greifen würde, lassen sich manche Ärzte Operationen bar bezahlen. Einen Beleg stellen sie nicht aus. Auch deklariert werden solche Zahlungen nicht.

Ärztinnen und Ärzte haben viel zu tun. Und so müssen manche Patientinnen und Patienten länger auf einen operativen Eingriff warten. Das lässt sie mitunter auf Forderungen eingehen, die Fachleute als «absolut unethisch» bezeichnen: Bargeldzahlungen, «um früher operiert oder überhaupt behandelt zu werden.» Und das, obwohl der Eingriff von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt wäre. Das berichtet der «Tages-Anzeiger» (Bezahlartikel). Eine Quittung für solche Zahlungen gebe es nicht. Auch sonst nichts Schriftliches. Die höchste geforderte Summe liege bei 8000 Franken.

Keine Einzelfälle, hohe Dunkelziffer vermutet

Wie häufig solche nicht deklarierten Zusatzhonorare gefordert und gezahlt werden, ist unklar. Mario Fasshauer, Geschäftsleiter der Patientenstelle Zürich, geht «von einer erheblichen Dunkelziffer aus.» Bei den sieben Patientenstellen, die im schweizerischen Dachverband zusammengefasst sind, seien in den letzten sechs Monaten 32 solche Vorkommnisse gemeldet worden, so Fasshauer gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Diese beträfen die ganze Schweiz, mit einer Häufung im Raum Zürich. Er geht von einer Zunahme in letzter Zeit aus. «Ich vermute, dass es sich bei gewissen Ärzten herumgesprochen hat, dass solche Zusatzhonorare ohne Konsequenzen gestellt werden können.» Man sei nun daran, die bekannten Fälle zu analysieren.

Unklare Rechtslage

Ganz klar ist das nicht: «Eine bevorzugte oder schnellere Behandlung von Patienten mit KVG-Pflichtleistungen in Abhängigkeit von Zusatzhonoraren ist nicht zulässig», so die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich zu der Zeitung. Sie beruft sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Auch das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt sieht es auch so: «Nicht deklarierte Zusatzhonorare, um Zugang zu medizinischen Leistungen zu erhalten, sind nicht gestattet.»

Der Kanton Bern erklärte, dass jeder Einzelfall geprüft werden müsse. Der Kanton Zürich teilt auf Anfrage mit, «dass gemäss KVG Mehrleistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden können, falls der Patient einwilligt – darunter würde auch eine zeitliche Priorisierung eines Eingriffs fallen», so der «Tages-Anzeiger». Laut FMH-Präsidentin Yvonne Gilli können Zusatzleistungen «unter geregelten Rahmenbedingungen» rechtlich zulässig sein. Entscheidend sei, “dass Leistungserbringer für alle Patientinnen und Patienten mindestens den Leistungsstandard der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewährleisten.» Zudem müsse es sich um eine «echte Mehrleistung» handeln.

«Widerspricht unseren Richtlinien»

Für Brida von Castelberg, ehemalige Chefärztin der Frauenklinik des Stadtspitals Triemli und heute Beirätin der Akademie Menschenmedizin sind «solche Zusatzhonorare absolut unethisch.» Ins gleiche Horn blässt auch Michele Genoni, Präsident der Schweizerische Vereinigung der Chirurgen FMCH: «Nicht deklarierte Geldforderungen ohne vertraglich festgelegte Zusatzleistungen und Belege sind nicht ethisch und widersprechen unseren Richtlinien.»

Hauptsächlich Belegärzte, aber auch fest angestellte und Hausärzte

Laut Fassauer betreffen die Fälle überwiegend Belegärzte, die in eigener Verantwortung an Spitälern operieren würden. Vereinzelt seien jedoch dieses Vorgehen auch bei fest angestellten Ärzten erfasst worden. Die Schweizerische Patientenorganisation SPO weiss auch von Fällen, bei denen Hausärzte Bargeldzahlungen gefordert haben, die Notfalldienste am Wochenende hatten. «Das Geld musste in einem Fall in bar hinterlegt werden, damit der Arzt das vom Vater begleitete Kind überhaupt anschaute», zitiert der «Tages-Anzeiger» Cathrine Arnold, Leiterin Beratung bei der SPO.

Hohe Dunkelziffer: Warum werden die Vorkommnisse nicht gemeldet?

Arnold nennt zwei Gründe: Einerseits kosteten Beratungen oft zusätzlich, andererseits müssten die Betroffenen «einigen Mut aufbringen, um mit dem eigenen Namen hinzustehen.» Auch Angst könne eine Rolle spielen: Denn viele Patientinnen und Patienten seien eigentlich zufrieden mit dem Arzt und hätten Angst, dass sie danach nicht mehr behandelt würden. Die SPO-Beraterin empfiehlt, «in solchen Fällen, das Geld nicht zu zahlen und eine Zweitmeinung einzuholen.» Zudem hat die Patientenstelle Zürich eine Website eingerichtet, auf der Bargeldforderungen vor Operationen gemeldet werden können. 1034x

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