Elektronisches Patientendossier „EPD“
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Es ist wohltuend zu wissen, dass das Elektronische-Patienten-Dossier (EPD) der Einheits-KrankenKasse (EKK) bereits zu Beginn mit den Daten der bisherigen KVG-Krankenkassen gut dotiert ist (siehe drittletzte Zeile des Initiativtextes zur EKK). 1054-01x 1054x
Ende 2024 haben Bundesrat und Parlament beschlossen, die bisherigen rund 130’000 Patientendossiers unter der neuen Bezeichnung „E-GD“ weiterzuführen. Dieser Entscheid erscheint als offensichtlicher Irrweg. Bereits diese Dossiers waren freiwillig – und auch vom neuen „e-GD“, das künftig jeder Person automatisch zugeordnet wird, kann man sich wieder abmelden. Genau darin liegt unseres Erachtens das grundlegende Problem. Wo soll beispielsweise ein Notfallhelfer verlässlich eine Blutgruppe abfragen können, wenn kein vollständiges Dossier garantiert vorhanden ist? Das Gesundheitswesen braucht ein umfassendes EPD, um jederzeit eine vollständige Übersicht über die bisherigen Behandlungen eines Patienten zu haben – auch um unnötige doppelte Leistungen zu verhindern.
Gerade bei freier Arztwahl ist dies von besonderer Bedeutung. Viele Menschen leiden an schwer auffindbaren oder komplexen Erkrankungen. In der Hoffnung auf Linderung konsultieren sie einen Arzt nach dem anderen. Jeder beginnt seine Abklärungen erneut von vorne, was zu erheblichen unnötigen Kosten führt. Mit einem vollständigen EPD hat der neu behandelnde Arzt bereits vor Beginn der Behandlung die notwendige Übersicht. Dank der vorhandenen Berichte, Bilder und Befunde kann er auf dem vorhandenen Wissen aufbauen und gezielter helfen.
Einige Menschen haben verständlicherweise die Sorge, dass ihnen berufliche oder versicherungstechnische Nachteile entstehen könnten, wenn ihre gesundheitliche Vergangenheit bekannt wird. Das EPD muss solche Risiken zwingend ausschliessen. Bei den Zugriffsberechtigungen ist man bereits auf einem guten Weg. Zusätzlich ist jedoch unerlässlich, dass jeder Patient über jede einzelne Abfrage und über jeden neuen Eintrag sofort eine persönliche Nachricht erhält, beispielsweise per SMS, die nur er selbst lesen kann. Wenn alle Beteiligten wissen, dass jeder Zugriff transparent und nachvollziehbar ist, wird ein grosser Teil dieser Ängste verschwinden.
Der entscheidende Vorteil des Elektronischen-Patienten-Dossiers der Einheits-KrankenKasse (EKK) liegt darin, dass alle Leistungserbringer – einschliesslich Privatkliniken und Privatärzten – ihre Leistungen obligatorisch über das System MEDIFACT der EKK abrechnen müssen, auch im Zusammenhang mit privatversicherten Patienten. Erst nachdem der Patient den Inhalt der Rechnung geprüft und bestätigt hat, wird sie zur Vergütung an die zuständige Stelle der EKK oder an eine Zusatzversicherung weitergeleitet.
Jeder Mensch erhält bei der Geburt oder bei der Einwanderung in die Schweiz eine AHV-Nummer. Diese bildet auch das zentrale Schlüsselelement der EKK. Durch die einheitliche Online-Fakturierung sämtlicher Leistungserbringer über MEDIFACT fliessen alle Abrechnungsdaten – einschliesslich bildgebender Informationen – automatisch und schweizweit in das Patientendossier ein. Damit entfallen kantonale Schranken und Informationslücken. Für die Patienten erfolgt dies ohne zusätzliche Kosten. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine hochkomplexe Infrastruktur, die laufend mit grossem technischem Aufwand betrieben und gewartet werden muss.
Alle von Leistungserbringern fakturierten Leistungen sind für berechtigte Personen mit entsprechender Autorisierung einsehbar. Gleichzeitig wird jeder Zugriff lückenlos protokolliert. Jeder Patient wird in Echtzeit darüber informiert, wer auf seine Daten zugegriffen hat.
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