Sich widersprechende Gesetzesregelungen
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Die Einheits-KrankenKasse vergütet die Heilungskosten von Krankheiten und Nichtberufsunfällen. So will es auch der Initiativtext. Dies auch aufgrund folgender Gesetzespassage im Krankenversicherungsgesetz KVG:

Weitergehende Leistungen infolge von Unfällen werden durch eine Unfallversicherung erbracht. Das steht im Widerspruch zur Regelung im Unfall-Versicherungsgesetz, das die Unfallversicherung (Beispiel Kinder, Hausfrauen, Pensionierte etc.) bei Krankenkassen will:

Das ist einer der Widersprüche, die der Bundesrat aufgrund von Art. 197 Abs. b zugunsten der Einheits-KrankenKasse auflösen muss.
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